Aufgaben

Aufgaben und Ziele

Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Aufgabenbereiche der BVF (PDF) sind dargestellt.

Fluglärm

Lärm wird von der Bevölkerung in Deutschland als die bedeutendste aktuelle Umweltbelastung wahrgenommen und nimmt bei Befragungen den ersten Platz ein. Ganz vorne dabei der Fluglärm, von dem sich bereits jeder Vierte in Deutschland belästigt fühlt. Lärm stört überall im Alltag: beim Lernen und Arbeiten, beim Schlafen und in der Freizeit. Lärm beeinträchtigt die Konzentration und die Aufnahmefähigkeit des Gehirns. Lärm kann Bluthochdruck und Herzinfarkte hervorrufen. Millionen Bürger erleiden durch andauernde Lärmbelastungen eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Die Bekämpfung des Lärms ist daher eine vorrangige umweltpolitische, aber auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die komplexen Gesichtspunkte der Fluglärmproblematik und Bekämpfung des Fluglärms sind (PDF) dargestellt.

Aktivitäten

Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.